Flensburg betritt Neuland: Die Ratsversammlung hat beschlossen, städtische Grundstücke im Hafen-Ost nicht mehr zu verkaufen, sondern im Erbbaurecht zu vergeben. Das heißt, Eigentum von Boden und Gebäuden sind getrennt. Was bedeutet das konkret für die Kommune und potentielle Hauseigentümer*innen? Wie können Erb- baurechte als Zukunftsmodell zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen? Diskutiert werden Möglich- keiten und Chancen, aber auch Grenzen des Erbbaurechts.
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